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Ein Fall für Drei
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Acquis Communautaire (AC) Ausschuss der Regionen (AdR) Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
Barwert der Förderung Bürgschaft § 1356 ABGB Bürgschaft § 1357 ABGB
Business Angel Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument EU-Beihilfenrecht
EU-Förderungen Fördergebietskarte Österreich INTERREG Programm
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) Kohäsionsfonds Regionalbeihilfe
Strukturfonds Ziele der Strukturfonds  

Acquis Communautaire (AC)

 

Gesamter gemeinschaftlicher Besitzstand an Rechten und Pflichten, die innerhalb der EU gelten. Der AC umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Zu diesen Rechtsakten gehören die Verträge der Europäischen Union (auch Primärrecht genannt), die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Organe der EU (auch Sekundärrecht genannt) sowie weiters die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz, Entschließungen und Erklärungen, die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren sowie die von der EU mit anderen Staaten oder Staatenbünden geschlossenen Verträge und Abkommen. Der AC ist von Beitrittsländern zu übernehmen.
siehe Europäische Union

Ausschuss der Regionen (AdR)

 

Beratungsgremium, das die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt. Die Kommission und der Rat müssen den AdR in allen Bereichen um eine Stellungnahme ersuchen, in denen Legislativvorschläge Auswirkungen auf lokaler oder regionaler Ebene haben können. Der AdR kann auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben. Der AdR wurde 1994 durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der EU-Mitgliedsstaaten vom Ministerrat ernannt.
siehe Europäische Union


Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)

 

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH ist Österreichs Förderbank für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderungen. Das AWS orientiert sich an den wirtschaftspolitischen Schwerpunkten der Bundesregierung und vergibt Zuschüsse und Haftungen sowie zinsgünstige ERP-Kredite. Darüber hinaus bietet das AWS Serviceleistungen für Unternehmen in verschiedenen Bereichen. Damit sorgt das AWS für Wachstums- und Entwicklungschancen, wo der freie Markt diese nicht in vollem Umfang garantieren kann. Beschäftigungswirkung, Zukunftssicherung und Wachstumsstärke sind die wesentlichen Ziele der vom AWS vergebenen Förderungen. Hauptschwerpunkte der angebotenen Förderungen liegen in den Bereichen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU´s), Eigenkapital, Technologie und Innovation. A-1020 Wien, Walcherstraße 11A, Telefon: +43 1 501 75 – 0, Fax: +43 1 501 75 - 900, www.aws.at, 24h-auskunft@aws.at
siehe ERP-Fonds

Barwert der Förderung

 

Im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung, der, bezogen auf die förderbaren Kosten, das Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) ergibt. Bei dem Förderinstrument „Zuschuss“ entspricht der Barwert dem Zuschusswert, gemäß Beihilfenrecht unabhängig vom Zuzählungstermin, eine Abzinsung ist nicht notwendig. Bei dem Förderinstrument „zinsgünstiger Kredit“ wird der Barwert des Zinsvorteils aus der Differenz von Referenzzinssatz und niedrigerem Förderzinssatz ermittelt. Der Abzinsungsfaktor ist gleich hoch wie der Referenzzinssatz. Der Abzinsungsfaktor wird von der Kommission für Österreich festgelegt und periodisch an das Kapitalmarktniveau angepasst. Bei dem Förderinstrument „Bürgschaften und Garantien“ wird die Barwertermittlung mit der „Generaldirektionen der Europäischen Union / Wettbewerb“ verhandelt.
siehe Bruttosubventionsäquivalent, Generaldirektionen der Europäischen Union

Bürgschaft § 1356 ABGB

 

Dabei handelt es sich um eine Ausfallsbürgschaft, eine Sonderform der Bürgschaft. Sie liegt vor, wenn der Bürge nur jenen Ausfall abdecken muss, den das Kreditinstitut nach Verwertung aller Sicherheiten hat. Ausnahmsweise kann der Ausfallbürge aber direkt in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner unbekannten Aufenthalts ist oder bezüglich des Hauptschuldners ein Konkursverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.
siehe Bürgschaft

Bürgschaft § 1357 ABGB

 

Dabei handelt es sich um eine Bürge- und Zahlerhaftung, eine Sonderform der Bürgschaft, bei der es dem Gläubiger freisteht, ob er den Hauptschuldner oder den Bürgen oder beide gleichzeitig in Anspruch nimmt.
siehe Bürgschaft, Haftungen

Business Angel

 

Ursprünglich aus den USA kommender Begriff. Es handelt sich dabei um eine vermögende Privatperson, die sich mit Kapital und Erfahrung an (meist) jungen Unternehmen beteiligt. Ein Business Angel bringt häufig Kontakte zu möglichen Schlüsselkunden/-lieferanten, Behörden, Financiers etc. und vor allem Bonität ein, hilft mit strategischem Rat und „Hands-on-Management“. In Deutschland gibt es mehrere Netzwerke zur Vermittlung von Business Angels, in Österreich „aws i2 – Business Angels“.
siehe www.aws.at/aws-i2-business-angels/, Business Angel-Netzwerk


Neighbourhood, Development
and International Cooperation Instrument

Global Europe (NDICI – Global Europe)

Instrument für Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit - Globales Europa (NDICI - Globales Europa) Das neue Instrument NDICI - Global Europe fasst mehrere frühere Außenfinanzierungsinstrumente der EU zusammen. Es zielt darauf ab, die bedürftigsten Länder bei der Bewältigung langfristiger Entwicklungsherausforderungen zu unterstützen und wird dazu beitragen, die internationalen Verpflichtungen und Ziele zu erreichen, denen die Union zugestimmt hat, insbesondere die Agenda 2030 und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie das Abkommen von Paris.
NDICI – Global Europe >>

EU-Beihilfenrecht

 

Rechtsbereich, der als Teil der Wettbewerbspolitik im EG-Vertrag in den Art. 87 ff. verankert ist und die Zulässigkeit sowie die Intensitäten von staatlichen Beihilfen und Fördermaßnahmen regelt.
Die Regeln der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass der Einsatz staatlicher Mittel nicht zu Wettbewerbsverzerrung oder zu unfairen Vorteilen auf dem europäischen Binnenmarkt führt. Staatliche Beihilfen können in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Hierzu gehört unter anderem die Gewährung von Subventionen, Zins- und Steuererleichterungen oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu Vorzugskonditionen und dürfen nur vergeben werden, wenn sie von der Kommission genehmigt sind oder unter eine der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen.
Europäisches Beihilfenrecht - WKO

siehe EG-Vertrag

EU-Förderungen

 

Förderprogramme, die aus Mitteln der EU, wie z.B. aus den Europäischen Strukturfonds, Kohäsionsfond, etc. dotiert sind.
siehe Europäische Union, Strukturfonds, EU-Forschungsprogramme

Fördergebietskarte Österreich

 

Festlegung jener Gebiete in den Mitgliedstaaten, in denen dieser unter Beachtung des EU-Beihilfenrechts (Art. 87 ff. EG-Vertrag) Regionalförderungen vergeben können.
Die Richtlinien zur Beihilfe von Regionen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, den Aufholprozess der am stärksten benachteiligten Gebiete Europas zu unterstützen und die Ungleichheiten in Bezug auf wirtschaftliches Wohlergehen, Einkommen und Arbeitslosigkeit zu verringern. Diese Kohäsionsziele sind ein zentrales Anliegen der Union. Mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel bieten die neuen Leitlinien den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten zur Unterstützung von Gebieten, die einen Übergang oder strukturelle Herausforderungen wie einen Bevölkerungsrückgang bewältigen müssen.
Kommission genehmigt Fördergebietskarte 2022-2027 für Österreich (europa.eu)

INTERREG Programm

 

Interreg (=European Territorial Cooperation) wurde als Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit entwickelt. Später wurde Interreg auf die transnationale und interregionale Zusammenarbeit ausgeweitet.
Die für den Zeitraum 2021-2027 bewilligten Mittel markieren eine weitere Entwicklung von Interreg mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von verschiedenen Kooperationsprogrammen in speziellen Aktionsbereichen:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Transnationale Zusammenarbeit
Interregionale Zusammenarbeit
Programme für Regionen in äußerster Randlage und den Nachbarländern Interreg Europe | Interreg Europe - Sharing solutions for better policy

Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)

 

Unter kleinen und mittleren Unternehmen sind Unternehmen zu verstehen, die maximal 249 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz EUR 50 Mio. oder deren Jahresbilanzsumme EUR 43 Mio. nicht übersteigt. Unter kleinen Unternehmen sind Unternehmen zu verstehen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme EUR 10 Mio. nicht übersteigt.
KMU in Österreich (bmdw.gv.at)

Kohäsionsfonds

 

Eines der drei Kohäsionsinstrumente im Rahmen der Kohäsions- und Strukturfondspolitik der EU. Aus diesem Fonds werden Vorhaben aus den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur finanziert. Er kommt jenen Mitgliedsstaaten zugute, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 90% des EU-Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Im Zeitraum von 2021-2027 betrifft das die Staaten Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien.
Cohesion Fund - Regional Policy - European Commission (europa.eu)

Regionalbeihilfe

 

Staatliche Beihilfe zur Förderung strukturschwacher, benachteiligter Regionen. Als strukturschwach gilt eine Region, in der das Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts liegt. In welchen Regionen und bis zu welcher Höhe Regionalbeihilfe vergeben werden können, wird in den Fördergebietskarte festgelegt. Für jeden Mitgliedsstaat gibt es eine eigene Fördergebietskarte. Ab 1.1.2022 gelten Fördergebietskarten, die bis 2027 in Kraft bleiben werden. Die Vergabe von Regionalhilfen ist nur zulässig, wenn die Bedingungen der Leitlinien der Kommission über Beihilfe mit regionaler Zielsetzung eingehalten werden.
Siehe Fördergebietskarte je EU-Land

Strukturfonds

 

Die EU stellt aus ihrem Budget finanzielle Mittel zur Verfügung, um regionale und soziale Ungleichgewichte sowie naturräumlich bedingte Produktionsunterschiede innerhalb der EU auszugleichen. Inhaltlich geht es um die Festigung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Gemeinschaft (Kohäsion), weshalb insbesondere Wachstum und Beschäftigung in den weniger entwickelten Regionen gefördert werden. Fünf Hauptfonds arbeiten zusammen, um die wirtschaftliche Entwicklung in allen EU-Ländern im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 zu unterstützen:

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Kohäsionsfonds (CF)
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Alle EU-Regionen können aus dem EFRE und dem ESF gefördert werden. Allerdings können nur die weniger entwickelten Regionen Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds erhalten.
European Structural and Investment Funds - Regional Policy - European Commission (europa.eu)

Ziele der Strukturfonds

 

Die Mittel aus den einzelnen EU-Fonds werden in der Periode 2021 bis 2027 zur Erreichung von fünf Zielen eingesetzt:

  1. Ein intelligenteres Europa
  2. Ein grüneres, CO2-freies Europa
  3. Ein stärker vernetztes Europa
  4. Ein sozialeres Europa
  5. Ein bürgernäheres Europa

siehe Strukturfonds, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds

 


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